BF17 – Begleitetes Fahren ab 17

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BF17: früher starten, sicher Routine aufbauen

Du willst nicht erst mit 18 allein losfahren, sondern schon vorher Fahrpraxis sammeln? Beim Begleiteten Fahren ab 17 (BF17) machst du Ausbildung und Prüfungen wie bei Klasse B – und darfst danach bis zum 18. Geburtstag in Begleitung fahren. Das bringt dir zusätzliche Routine im echten Alltag: Stadtverkehr, Berufsverkehr, Parken, längere Strecken – aber mit einer erfahrenen Person an deiner Seite.

In unserer Fahrschule in Berlin-Lichtenberg bekommst du eine klare Struktur: Theorie verständlich, Praxis ruhig und planbar. Nach der Prüfung erhältst du eine Prüfbescheinigung. Mit dieser darfst du fahren, solange eine eingetragene Begleitperson dabei ist. Ab deinem 18. Geburtstag fährst du dann ganz normal alleine.

„Du fährst früher – aber nicht allein. Genau das macht den Unterschied beim Lernen.“

BF17 ist ideal, wenn du dir mehr Fahrpraxis vor dem Alleinfahren wünschst: mit ruhigem Coaching, aber in echten Situationen – nicht nur „für die Prüfung“.

Voraussetzungen für BF17
Du kannst in der Regel ab 16,5 Jahren starten (Antrag/Ausbildung) und ab 17 fahren – dann immer mit Begleitung. Zusätzlich brauchst du die üblichen Unterlagen: Sehtest, Erste-Hilfe-Kurs, biometrisches Passfoto und Ausweis. Weil du minderjährig bist, ist außerdem die Zustimmung der Erziehungsberechtigten notwendig.

Die Begleitperson – was wichtig ist
Begleitpersonen müssen vorher im Antrag eingetragen sein. Typisch sind u. a.: mindestens 30 Jahre, seit 5 Jahren Fahrerlaubnis Klasse B und maximal 1 Punkt im Fahreignungsregister. Während der Fahrt gilt: Begleitpersonen dürfen dich nicht begleiten, wenn sie z. B. die 0,5-Promille-Grenze erreichen oder unter Einfluss anderer berauschender Mittel stehen.

Regeln, die du kennen solltest
Für Fahranfänger gilt ein strenges Alkoholverbot (0,0) in der Probezeit bzw. bis 21. Außerdem: Die BF17-Prüfbescheinigung gilt grundsätzlich in Deutschland – und wird als Ausnahme auch in Österreich anerkannt. In andere Länder fährst du erst nach dem 18. Geburtstag.

–––– Häufig gestellte Fragen

FAQ zum BF17

Sobald du die Prüfung bestanden hast und die Prüfbescheinigung vorliegt, darfst du ab 17 fahren – aber nur zusammen mit einer eingetragenen Begleitperson. Ab 18 entfällt die Begleitpflicht.

Nein – Theorie, Praxis und die Prüfungen sind im Kern identisch. Der Unterschied kommt nach der Prüfung: Du sammelst bis 18 zusätzliche Fahrpraxis in Begleitung.

Du kannst mehrere Begleitpersonen angeben – wichtig ist nur, dass sie offiziell eingetragen sind und die Voraussetzungen erfüllen. Wir sagen dir gern, wie ihr das beim Antrag am besten organisiert.

Begleitpersonen dürfen dich nicht begleiten, wenn sie die 0,5-Promille-Grenze erreichen oder unter dem Einfluss anderer berauschender Mittel stehen. Für dich als Fahranfänger gilt 0,0 in Probezeit/bis 21.

In der Regel gilt die BF17-Prüfbescheinigung in Deutschland. Als Ausnahme wird sie auch in Österreich anerkannt. Für andere Länder brauchst du den regulären Führerschein ab 18.

Öffnungszeiten
Geschlossen
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  • Sa 10:00 – 16:00 Uhr
  • So / Feiertage geschlossen